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Ausgang&Ziel

Der vorliegende Text fasst eine rechtswissenschaftliche Doktorarbeit zusammen, die sich derzeit in der letzten Überarbeitung vor dem Einreichen an der Universität Würzburg befindet. Ziel ist pragmatische, laienverständliche Nachvollziehbarkeit und Umsetzbarkeit, nicht wissenschaftliche Herleitung oder Tiefe. Sämtliche hier präsentierten Konzepte und Erkenntnisse beruhen auf mehrjähriger wissenschaftlicher Studien- und Literaturauswertung sowie qualitativen Interviews mit elf Unternehmen. All dies wird erst bei Veröffentlichung der Doktorarbeit einsehbar sein; es ist nicht Gegenstand des vorliegenden Praxistextes.

Der Text entwickelt vor diesem Hintergrund eine praxisorientierte Definition des „Kollaborativs“ als Idealtypus. Er beschreibt also kein einzelnes Rechtsmodell und keine abschließende Organisationslehre, sondern verdichtet wiederkehrende Strukturmerkmale, Gestaltungsprinzipien und praktische Anforderungen kollaborativer Unternehmen.

Das Kollaborativ ist nicht nur ein Partizipationsmodell für bessere Zusammenarbeit, sondern ein umfänglicher Unternehmensmodus mit dem Fokus auf zielorientierter, wertschöpfender und mitunternehmerischer Zusammenarbeit. Damit bezeichnet es nicht bloß Phänomene der Unternehmenskultur, sondern eine konkrete mitunternehmerische Praxis.

Das Kollaborativ fußt auf bereits vorhandenen Modellen verteilter Führung,konsentbasierterEntscheidungsformen sowie zweckgebundener Eigentums- und Beteiligungsarchitekturen. Maßgeblich waren insbesondere die Soziokratische Kreismethode und die Holakratie.