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Rechtsform

Rechtsform: Hülle, nicht Wesen.

Das Kollaborativ ist nicht auf eine Rechtsform beschränkt. Es kann in unterschiedlichen rechtlichen Hüllen umgesetzt werden.

Alle Rechtsgestaltungen für das Kollaborativ eint, dass Eigentum, Stimmrechte, Gewinnrechte und Verwertungsrechte im ersten Schritt bewusst getrennt werden und dann so reorganisiert werden, dass zweckorientierte, wertschöpfende, mitunternehmerische Zusammenarbeit gestärkt wird.

Entscheidend ist: Die Rechtsform folgt nicht schematisch aus dem Wunsch nach Kollaboration. Sie wird aus Zweck, Wertschöpfung, Eigentumslogik, Finanzierung, Haftung, Nachfolge und gewünschter Mitunternehmerschaft abgeleitet.

Eine Genossenschaft kann geeignet sein, wenn Mitgliedschaft, demokratische Beteiligung, gemeinschaftliche Förderung und kollektive Trägerschaft im Vordergrund stehen. Sie passt gut zu Organisationen, die Mitarbeitende, Nutzer:innen oder andere Stakeholder strukturell einbinden wollen.

Eine GmbH kann geeignet sein, wenn ein kleinerer Gesellschafterkreis besteht und kollaborative Governance über Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung und Beteiligungsvereinbarungen abgebildet werden soll.

Ein Verein kann geeignet sein, wenn ideelle Zwecke, Mitgliedschaft und gemeinnähere Strukturen im Vordergrund stehen.

Eine Aktiengesellschaft oder andere kapitalmarktnähere Formen können in besonderen Fällen relevant sein, stellen aber höhere Anforderungen an Organverfassung und Kapitalordnung.

Das Kollaborativ kann auch in einer bestehenden Organisation schrittweise eingeführt werden, ohne sofort die Rechtsform zu ändern. Eine Organisation kann zunächst Rollen, Kreise, Konsent und Logbuch etablieren. Später kann geprüft werden, ob Gesellschaftsvertrag, Satzung, Beteiligungsstruktur oder Rechtsform angepasst werden müssen.

Umgekehrt reicht eine neue Rechtsform allein nicht aus. Eine Genossenschaft ist nicht automatisch ein Kollaborativ. Eine GmbH mit Verantwortungseigentumslogik ist nicht automatisch kollaborativ. Entscheidend ist die tatsächliche Governance: Wie wird entschieden? Wie wird Verantwortung verteilt? Wie wird Zweckbindung gesichert? Wie wird Macht begrenzt? Wie wird Wertschöpfung organisiert?

Die Rechtsform ist die Hülle. Das Kollaborativ ist die innere Architektur.

Das Kollaborativ: Überblick und Inhaltsverzeichnis

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Alle Rechte liegen bei Konrad Bechler | CC BY 4.0 Konrad Bechler