Eigentum
Eigentum, Vermögen und wirtschaftliche Teilhabe
Governance und Eigentum hängen eng zusammen. Wer Eigentum hält, hat häufig Einfluss auf Entscheidungen, Gewinnverwendung, Verkauf, Risiko und langfristige Ausrichtung. Deshalb kann ein Kollaborativ die Eigentumsfrage nicht ignorieren.
Gleichzeitig darf Eigentum nicht vorschnell mit Mitunternehmertum gleichgesetzt werden. Nicht jede Person, die Verantwortung übernimmt, muss volle Eigentumsrechte erhalten. Nicht jede wirtschaftliche Beteiligung muss Stimmrechte vermitteln. Nicht jede Nachfolge erfordert sofortige vollständige Eigentumsübertragung.
Das Kollaborativ differenziert deshalb zwischen verschiedenen Fragen:
Wer soll die Organisation kontrollieren?
Wer soll wirtschaftlich am Erfolg teilhaben?
Wer trägt unternehmerisches Risiko?
Wer kann Anteile übertragen oder verkaufen?
Wie wird der Zweck gegen kurzfristige Verwertungsinteressen geschützt?
Wie wird eine faire Auszahlung bisheriger Eigentümer:innen ermöglicht?
Wie werden Mitarbeitende beteiligt, ohne sie finanziell zu überfordern?
Wie wird verhindert, dass Kapitalmacht die kollaborative Governance unterläuft?
Es gibt unterschiedliche Instrumente: direkte Beteiligungen in Form von Geschäftsanteile, genossenschaftliche Geschäftsguthaben, schuldrechtliche stille Beteiligungen, Genussrechte, Stiftungs- oder Treuhandmodelle, gebundene Vermögensstrukturen oder Mischformen. Jedes Instrument hat Wirkungen auf Motivation, Kontrolle, Risiko, Steuerung, Finanzierung und Zweckbindung.
Für das Kollaborativ ist wichtig, dass Vermögensrechte nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen
zur Governance passen. Wenn Menschen wirtschaftlich beteiligt werden, aber keine echte Verantwortung tragen, entsteht eine Schieflage. Wenn Menschen Verantwortung tragen, aber wirtschaftlich vollständig ausgeschlossen sind, kann ebenfalls eine Schieflage entstehen. Wenn Kapitalgeber:innen zu starke Kontrollrechte erhalten, kann der Zweck gefährdet werden. Wenn Eigentum zu stark gebunden wird, kann Finanzierung schwierig werden.
Eine zukunftsfähige Kollaborativ-Gestaltung sucht daher eine Balance:
wirtschaftliche Fairness
zweckgebundene Kontrolle
Finanzierbarkeit
Nachfolgefähigkeit
Motivation
rechtliche Tragfähigkeit
Schutz vor spekulativer Verwertung
Eigentum wird im Kollaborativ nicht nur übertragen. Es wird gestaltet.
Das Kollaborativ: Überblick und Inhaltsverzeichnis
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Alle Rechte liegen bei Konrad Bechler | CC BY 4.0 Konrad Bechler