Konsent
Einwand statt Vetomacht: Das Kollaborativ nutzt häufig Konsent als Entscheidungsverfahren.
Wichtig: Konsent bedeutet nicht, dass alle zustimmen müssen. Er bedeutet auch nicht, dass jede Person ein freies Veto hat.
Eine Entscheidung ist im Konsent tragfähig, wenn kein schwerwiegender und begründeter Einwand im Sinne des gemeinsamen Ziels besteht. Der Vorschlag muss nicht perfekt sein. Er muss gut genug für jetzt und sicher genug zum Ausprobieren sein.
Das verändert die Logik von Entscheidungen.
In der Mehrheitsentscheidung gewinnt die Mehrheit. Die Minderheit kann überstimmt werden. Das ist klar und effizient, kann aber Widerstände erzeugen und Wissen ausblenden.
Im Konsens wird nach vollständiger Zustimmung gesucht. Das kann hohe Akzeptanz erzeugen, aber auch langsam und blockierend werden.
Im Konsent wird nach schwerwiegenden Einwänden gefragt. Nicht persönliche Vorlieben entscheiden, sondern begründete Risiken für das gemeinsame Ziel. Ein Einwand ist kein Nein aus Geschmack, Status oder Unsicherheit. Ein Einwand muss zeigen, warum der Vorschlag die Organisation, den Kreis, den Zweck oder eine relevante Verantwortung gefährdet.
Dadurch entsteht eine andere Haltung:
Nicht: „Bin ich dafür?“
Sondern: „Ist dieser Vorschlag ausreichend sicher, um ihn zu versuchen?“
Nicht: „Gefällt mir diese Lösung?“
Sondern: „Sehe ich einen schwerwiegenden Grund, warum sie dem gemeinsamen Ziel schadet?“
Nicht: „Wie bekomme ich meine Wunschlösung?“
Sondern: „Was muss integriert werden, damit der nächste Schritt tragfähig ist?“
Konsent ist besonders nützlich in komplexen Situationen, in denen nicht alle Informationen vollständig vorliegen und Entscheidungen später überprüft werden können. Er unterstützt iterative Steuerung. Eine Organisation muss nicht die perfekte Lösung finden, sondern eine tragfähige nächste Version.
Das macht Konsent für Transformation und Nachfolge wertvoll. Dort gibt es selten vollständige Sicherheit. Es geht oft darum, nächste Schritte zu vereinbaren, Erfahrungen zu sammeln und nachzusteuern.
Gleichzeitig braucht Konsent Grenzen. Nicht jede Entscheidung eignet sich dafür. In Notfällen, bei Interessenkonflikten, bei einer möglichen Verletzung von Gesellschafterrechten, Haftungsfragen oder existenziellen Krisen kann es erforderlich sein andere Entscheidungsverfahren zu nutzen.. Auch Eigentums- und Vermögensfragen können besondere Anforderungen stellen. Ein praxistaugliches Kollaborativ definiert deshalb, wann Konsent gilt, wann andere Verfahren greifen und wie Abweichungen dokumentiert werden.
Konsent funktioniert nur, wenn er diszipliniert angewendet wird. Er braucht klare Vorschläge, gemeinsame Ziele, informierte Beteiligte, moderierte Verfahren und einen objektivierbaren Einwandtest. Sonst wird er entweder zur Scheinharmonie oder zur Blockademacht.
Das Kollaborativ: Überblick und Inhaltsverzeichnis
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