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Kollaboratives Housekeeping

Auch nach erfolgreicher Gesellschaftsgründung, Mitarbeitendenbeteiligung, Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit unseren Kund:innen zusammen und helfen ihnen speziell bei der Umsetzung rechtlicher und finanzieller Fragen.

Unter “Corporate Housekeeping” wird im allgemeinen der Prozess der Einhaltung rechtlicher und finanzieller Vorschriften sowie die rechtliche Organisation der betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens verstanden. Dazu zählen insbesondere die alltäglichen Herausforderungen im Gesellschafts- und Handelsrecht, Arbeitsrecht, Vertrags- und allgemeinen Zivilrecht.

Für uns hat Priorität, es der Kundin oder dem Kunden zu ermöglichen, sich auf seine Arbeit zu konzentrieren. Um pragmatische und nachhaltige Lösungen zu finden, legen wir bei der Beratung besonderes Augenmerk auf eine intensive Zusammenarbeit. Wir nennen das: “Kollaboratives Housekeeping”.

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen (Ladung, Protokoll, Gesellschafterbeschlüsse etc.)

  • Hilfe bei Handelsregisterangelegenheiten (Geschäftsführung, Prokura, Gesellschafterliste, etc.)

  • Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten wie Gesellschaftervereinbarungen oder Geschäftsführungsordnung

  • (All-)Parteiliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten

  • Konzeption und Durchführung von Veränderungen in der Gesellschafterstruktur: Aus- oder Beitritt von Gesellschaftern, Einziehung von Geschäftsanteilen gegen Abfindung, Übertragung Geschäftsanteile (SPA), Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen

  • Änderungen am Gesellschaftsvertrag und Umstrukturierungen der Organisation

  • Neugründung von Tochter- oder Muttergesellschaften

  • Beratung bei Auflösung, Liquidation und Insolvenz der Gesellschaft

  • Alle weiteren gesellschaftsrechtlichen Themen, wie bspw. Transparenzregister, Außenwirtschaftsgesetz, Wettbewerbsverbote und Eheverträge von Gesellschafter*innen

Arbeitsrecht

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Geschäftsführeranstellungsverträgen

  • Erstellen von Musterverträgen für die weitere Verwendung, auch für Minijobs, Werkstudierende und Praktikant*innen

  • Beratung bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitszeugnissen

  • Konzeption und Vertragserstellung für Workation und Sabbatical

  • Beratung bei alltäglichen Arbeitsrechtsthemen wie: Überstunden, Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit, Arbeitszeiterfassung

Vertrags- und Zivilrecht

  • Vertragserstellung, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlung, insbesondere für die Bereiche der Zusammenarbeit

  • Vor allem: Rahmenverträge, Dienstverträge, Kooperationsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), Term Sheets und LOIs, Darlehensverträge

  • Interessenvertretung gegenüber Dritten, insbesondere die Geltendmachung von Zahlungs- und Leistungsansprüchen (bei Dienstleistern, Kund:innen und sonstigen)

  • Unterstützung bei individuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb

Kontakt

Cornelius Wilke
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschafts- und Arbeitsrecht

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