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Nachfolge an eine Mitarbeitenden­gesellschaft

Die Übertragung des Unternehmens an eine Mitarbeitendengesellschaft fördert eine partizipative Organisationsstruktur und legt das Unternehmen in die Hände derjenigen, die täglich für seinen Erfolg arbeiten.

Das Modell einer Nachfolge an eine Mitarbeitendengesellschaft kann insbesondere durch die beiden folgenden rechtlichen Umstrukturierungen beschritten werden:

  • Nachfolge in eine Mitarbeitendengesellschaft als Holding (in der Regel in Form einer Mitarbeitendengenossenschaft als Holding): In diesem Fall geht lediglich das Eigentum, d.h. die Anteile, von den bisherigen Eigentümer:innen auf die Mitarbeitendengesellschaft über. Dadurch entsteht eine zweigliedrige Holdingstruktur:
    (i) die operative Gesellschaft bleibt wie bisher Tochtergesellschaft und
    (ii) die Mitarbeitendengesellschaft ist Eigentümerin.

  • Die Umwandlung in eine Mitarbeitendengenossenschaft erfolgt dadurch, dass die Betriebsgesellschaft nicht mehr als GmbH, GbR oder GmbH & Co. KG, sondern als Genossenschaft geführt wird. Dies kann z.B. durch den Verkauf der operativen Gesellschaft an die Genossenschaft erfolgen.

Unser kollaborativer Prozess

  1. Gemeinsame Machbarkeitsstudie: In einer gemeinsamen Studie ermitteln wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen die Eignung dieser Modelle für Ihr Unternehmen. Dabei analysieren wir die organisatorischen, finanziellen und kulturellen Rahmenbedingungen und schaffen ein gemeinsames Verständnis für die Chancen und Herausforderungen.

  2. Offener Dialog und Beteiligung: Wir fördern einen transparenten Austausch mit Mitarbeitenden, um deren Interessen, Ideen und Anliegen zu verstehen. Dabei legen wir Wert auf eine inklusive Kommunikation und die Einbeziehung aller relevanten Stimmen.

  3. Kooperative Gründung der Mitarbeitendengesellschaft bzw. Umstrukturierung: Unsere Rechtsanwält:innen begleiten die rechtliche Gründung bzw. Umstrukturierung in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten von der Erstellung eines Letter of Intents (Absichtserklärung) bis zu den notariellen Verträgen. Wir achten darauf, dass die Strukturen die gewünschte Partizipation und Verantwortung ermöglichen.

  4. Rechtliche Anpassungen für die neue Struktur: Unsere Rechtsanwält:innen erarbeiten den rechtlichen Änderungsbedarf, der im Rahmen der Umstrukturierung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Änderung des Gesellschaftsvertrages und anderer Verträge.

  5. Detaillierte Finanzierungsanalyse und -planung und Entwicklung von Finanzierungsmodellen: Nach der Entscheidung für ein Modell der Mitarbeitendenbeteiligung führen wir eine umfassende Analyse des Finanzierungsbedarfs durch und entwickeln gemeinsam mit den Mitarbeitenden Finanzierungsmodelle, die den Erwerb des Unternehmens ermöglichen. Dabei können Vergütungsmodelle, die die Kaufpreisraten aus den Jahresüberschüssen finanzieren, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Fremdfinanzierungen oder alternative Finanzierungsinstrumente zum Einsatz kommen. Auch Unternehmensbewertungen sind regelmäßiger Bestandteil dieser Phase. Unsere Finanzexpert:innen erarbeiten schließlich in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die praktikabelste, nachhaltigste und steuerlich günstigste Finanzierungs- bzw. Vergütungslösung.

  6. Organisationsentwicklung und Kulturwandel: Wir unterstützen die Neugestaltung von Strukturen und Prozessen, fördern eine Kultur der Zusammenarbeit und stärken mithilfe unseres Kollaboratoriums die Kompetenzen der Mitarbeitenden für ihre neuen Rollen.

  7. Langfristige Begleitung und Reflexion: Nach der Übergabe stehen wir der neuen Mitarbeitendengesellschaft beratend zur Seite, fördern kontinuierliches Lernen und unterstützen bei der Bewältigung von Herausforderungen.

Jede Nachfolgesituation ist einzigartig und erfordert ein individuelles Vorgehen. Wir laden Sie ein, mit uns in Kontakt zu treten, um Ihre spezifischen Herausforderungen zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln, die den Erfolg und die Stabilität Ihres Unternehmens sichert.